Der Unterschied zwischen
Ruhestandplanung & Altersvorsorge

Auch wenn die Begriffe scheinbar gleich klingen: Altersvorsorge und Ruhestandplanung sind inhaltlich sehr unterschiedlich. Altersvorsorge ist fokussiert auf die Bereiche Vermögensaufbau und Vermögensnutzung. Ruhestandplanung hingegen widmet sich der ganzheitlichen Betrachtung Ihrer späteren Lebenssituation: nicht nur die Höhe Ihrer Abzüge und Abgaben (bspw. für Steuern, Kranken-u. Pflegeversicherung) werden ermittelt, sondern auch mögliche Störfälle wie Scheidung, Krankheit, Pflege werden erfasst und deren Auswirkungen für Sie – und auch Ihre Angehörigen –  simulativ berücksichtigt.

Wie haben Sie bereits heute sichergestellt, dass die Person ihres Vertrauens auch tatsächlich Ihre Interessen wahrnehmen kann – sollten Sie dies irgendwann einmal nicht mehr können? Oder auch im Falle eines medizinischen Notfalls: wer soll wann für Sie unter welchen Umständen entscheiden, ob lebenserhaltende Maßnahmen weitergeführt oder beendet werden sollen? Ohne wirksame und juristisch korrekt formulierte Vollmachten wird passieren, was der Gesetzgeber vorschreibt – Sie hingegen aber vielleicht gar nicht wünschen. Mit Eintritt in Ihren neuen Lebensabschnitt ist es wichtig, eigenverantwortlich hierfür (Vor-)Entscheidungen zu treffen.

Ich begleite Sie auf Wunsch bei der Formulierung und Gestaltung von Vollmachten und Verfügungen mit geprüften Generationenberatern und Volljuristen unseres Kanzlei-Netzwerks. Absolut rechtssicher.

  • Was wird vom „neuen Brutto“ – nach Steuern und Abgaben – verbleiben?
  • Welcher Zeitpunkt ist für Sie optimal, welche Ihrer Bausteine in welcher Höhe abzurufen?
  • Wie kombinieren Sie vorteilhaft Ruhestandbezüge und ggf. weitere Einkünfte?
  • Welche Versorgungen sind vererbbar, welche verfallen?

Ich beantworte Ihnen Ihre Fragen. Ich erkläre Ihnen die Zusammenhänge. Reden wir darüber.